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   VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55   

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VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55 (https://dejure.org/2011,65103)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.2011 - 21 BV 11.55 (https://dejure.org/2011,65103)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 21 BV 11.55 (https://dejure.org/2011,65103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der Approbation; Betrug; Unwürdigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • medical-tribune.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Inkorrekte Abrechnung: Approbation in Gefahr!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2002 - 13 A 683/00

    Handlungsumfang der Verwaltungsgerichte in einem Verfahren wegen Widerrufs der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55
    Der Senat, dem insoweit ebenso wie den Verwaltungsbehörden eine eigenständige Prüfung obliegt, ob sich aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und dem Strafverfahren hinreichende Grundlagen für einen Widerruf der Approbation ergeben (vgl. OVG NW vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 m.w.N.), kommt nach Auswertung des vorliegenden Aktenmaterials bei eigenständiger Würdigung auch der Feststellungen im Strafurteil zu dem Schluss, dass sich der Kläger eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt.

    Unwürdigkeit kann dementsprechend auch Folge von Straftaten sein, die nicht unmittelbar die ärztlichen Pflichten gegenüber Patienten betreffen (vgl. OVG NW vom 12.11.2002 Az. 13 A 683/00 ; vom 2.4.2009 MedR 2009, 751 f; OVG Ns vom 2.9.2009 8 LA 99/09 MedR 2010, 342 f).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08

    Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55
    Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. mit dem Alter des Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 28.1.2003 a.a.O.; OVG NW vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 , vom 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08 jeweils m.w.N.).

    Unwürdigkeit kann dementsprechend auch Folge von Straftaten sein, die nicht unmittelbar die ärztlichen Pflichten gegenüber Patienten betreffen (vgl. OVG NW vom 12.11.2002 Az. 13 A 683/00 ; vom 2.4.2009 MedR 2009, 751 f; OVG Ns vom 2.9.2009 8 LA 99/09 MedR 2010, 342 f).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55
    Das gilt auch im Zusammenhang mit dem Widerruf der ärztlichen Approbation (vgl. u. a. BVerwG vom 26.9.2002 NJW 2003, 913 f. m.w.N.; vom 6.3.2003 BVerwG 3 B 10.03 Rn 2).

    Es bedarf demzufolge der Darlegung substantiierter, nachprüfbarer Umstände, die eine Unrichtigkeit der in dem rechtskräftigen Strafurteil getroffenen Feststellungen belegen könnten (BVerwG vom 26.9.2002, a.a.O.) Danach liegt es auf der Hand, dass ein bloßes Bestreiten des zur Last gelegten Sachverhalts nicht genügt, um das Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte zu bejahen und eine Verwertbarkeit der Feststellungen im Strafurteil auszuschließen (BVerwG vom 18.8.2011 BVerwG 3 B 6.11 ).

  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153

    Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55
    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.11.2006 BVerwG 3 B 7/06 jeweils m.w.N.; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 ; vom 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 ).

    In diesem Zusammenhang kommt es daher auch nicht entscheidungserheblich darauf an, ob ihm insoweit die möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen im einzelnen bekannt gewesen sind (vgl. u.a. BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; auch insoweit bestätigt von BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85/07 ).

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55
    Nach Auffassung des Senats sind - wie im einzelnen ausgeführt - die Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation erfüllt, so dass sich die Verhältnismäßigkeit aus der vom Gesetzgeber selbst getroffenen Wertung ergibt (vgl. BVerwG vom 28.4.2010 NJW 2010, 2901).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55
    Dementsprechend geht in Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Rechtsverstößen eines Arztes die Erwartung der Bevölkerung dahin, dass dieser einer anderen Person jedenfalls nicht willentlich Schaden zufügt, weil dies dem Bild vom helfenden und heilenden Arzt zuwiderliefe (vgl. BVerwG vom 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 ).
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des VGH BW vom 29. September 1981 Az. IX 2209/79 hinweist, ist diese mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG vom 9.1.1991 a.a.O. und vom 28.8.1995 BVerwG 3 B 7/95 ) als überholt anzusehen.
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Berufspflichtverletzung; Bewährung; Prognose;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55
    Unwürdigkeit kann dementsprechend auch Folge von Straftaten sein, die nicht unmittelbar die ärztlichen Pflichten gegenüber Patienten betreffen (vgl. OVG NW vom 12.11.2002 Az. 13 A 683/00 ; vom 2.4.2009 MedR 2009, 751 f; OVG Ns vom 2.9.2009 8 LA 99/09 MedR 2010, 342 f).
  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift,

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 4.8.1993 BVerwG 3 B 5/93 ) orientiert sich die Einteilung der Straftaten in Vergehen und Verbrechen am Strafrahmen und nicht an der im Einzelfall erkannten Schuld oder der verhängten Strafe.
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55
    Es bedarf demzufolge der Darlegung substantiierter, nachprüfbarer Umstände, die eine Unrichtigkeit der in dem rechtskräftigen Strafurteil getroffenen Feststellungen belegen könnten (BVerwG vom 26.9.2002, a.a.O.) Danach liegt es auf der Hand, dass ein bloßes Bestreiten des zur Last gelegten Sachverhalts nicht genügt, um das Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte zu bejahen und eine Verwertbarkeit der Feststellungen im Strafurteil auszuschließen (BVerwG vom 18.8.2011 BVerwG 3 B 6.11 ).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

  • VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279

    Für den Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
  • BVerwG, 09.11.2006 - 3 B 7.06

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit; Heranziehung lange

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 21 BV 09.1993

    Widerruf der Approbation; Unzulässigkeit; Unwürdigkeit; Betrug

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2907/08
  • VGH Bayern, 10.11.2011 - 21 B 10.1543

    Arzt; versuchter Abrechnungsbetrug im besonders schweren Fall; Widerruf der

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06 m.w.N und vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 ; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 ; vom 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 und zuletzt vom 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ist seit langem geklärt, dass zu diesen berufsspezifischen Pflichten eines Arztes, deren Verletzung zum Widerruf der Approbation führen können, sowohl die Pflicht, im Rahmen der Tätigkeit als Arzt keine Straftaten zu begehen, als auch ein korrektes Abrechnungsverhalten gegenüber Krankenkassen und Patienten gehört (vgl. BVerwG vom 28.8.1995 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91, BayVGH vom 28. März 2007 Az. 21 B 04.3153, vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 und vom 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55).

  • OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15

    Abrechnungsbetrug Ostheopathie: vom Gefängnis verschont aber Approbation verloren

    Die dagegen eingelegte Berufung wies der Verwaltungsgerichtshof zurück.
  • VG München, 14.09.2015 - M 16 E 15.3563

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Die Berufung gegen dieses Urteil wurde mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Oktober 2011 (Az. 21 BV 11.55) zurückgewiesen.

    Im Übrigen hat der Antragsteller gleichlautende Einwände bereits in den vorangegangenen Gerichtsverfahren geäußert (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 19.10.2011 - 21 BV 11.55 - juris Rn. 29; VG München, U.v. 16.11.2010 - M 16 K 10.3784 - juris Rn. 22).

    Es bedarf insoweit der Darlegung substantiierter, nachprüfbarer Umstände, die eine Unrichtigkeit der in dem rechtskräftigen Strafurteil getroffenen Feststellungen belegen können (vgl. BVerwG, B.v.13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 18.10.2011 - 21 BV 11.55 - juris Rn. 28 ff.).

  • VG München, 12.04.2016 - M 16 K 15.3571

    Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs

    Die Berufung gegen dieses Urteil wurde mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom ... Oktober 2011 (Az. 21 BV 11.55) zurückgewiesen.

    Es bedarf insoweit der Darlegung substantiierter, nachprüfbarer Umstände, die eine Unrichtigkeit der in dem rechtskräftigen Strafurteil getroffenen Feststellungen belegen können (vgl. BVerwG, B.v.13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 18.10.2011 - 21 BV 11.55 - juris Rn. 28 ff.).

  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183

    Wiedererteilung der Approbation- Überprüfung der Würdigeit zur Ausübung des

    Die dagegen erhobenen Rechtsmittel des Antragstellers waren erfolglos, wobei tragend auf den Gesichtspunkt der Unwürdigkeit abgestellt wurde (klageabweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16.11.2010 Az.: M 16 K 10.3784, die Berufung zurückweisendes Urteil des Senats vom 19.10.2011 Az.: 21 BV 11.55, die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisender Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.2.2014 Az.: 3 B 68.13 und die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annehmender Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2014 Az.: 1 BvR 795/14).
  • VG München, 15.11.2011 - M 16 K 11.1564

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; strafgerichtliches Berufsverbot

    Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie zum Beispiel mit dem Alter des Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte (vgl. BVerwG v. 28.1.2003 a. a. O.; OVG NW v. 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 - juris, v. 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08 -juris jeweils m. w. N.; BayVGH v. 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55 - juris).
  • VGH Bayern, 20.11.2012 - 21 ZB 12.1612

    Recht der Heilberufe / Arzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; keine

    Mit dem Verwaltungsgericht geht auch der Senat davon aus, dass die hier begangenen Beleidigungsdelikte ein so schwerwiegendes Fehlverhalten des Klägers darstellen, dass bei Würdigung aller Umstände seine Berufsausübung im maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06 m.w.N. und vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 ; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 ; vom 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 und vom 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55) untragbar erscheint.
  • VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Strafgerichtliche Verurteilung

    Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie zum Beispiel mit dem Alter des Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte (vgl. BVerwG v. 28.1.2003 a.a.O.; OVG NW v. 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 - juris, v. 17.2.2009 Az. 13 A 2907/08 -juris jeweils m.w.N.; BayVGH v. 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55 - juris).
  • VG München, 14.06.2016 - M 16 K 15.3275

    Widerruf der Approbation wegen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

    Es bedarf insoweit der Darlegung substantiierter, nachprüfbarer Umstände, die eine Unrichtigkeit der in dem rechtskräftigen Strafurteil getroffenen Feststellungen belegen können (vgl. BVerwG, B. v.13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 5; BayVGH, U. v. 18.10.2011 - 21 BV 11.55 - juris Rn. 28 ff.).
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